Leserbriefe

Kein Ruhmesblatt für einen Rechtsstaat

Gerhard Mayer, NT-Oberensingen. Zum Artikel „Geflüchteter zieht für mehr Schutz vors höchste Gericht“ vom 25. Mai.

Auf welcher Seite die Stuttgarter Nachrichten und damit die Nürtinger Zeitung steht, wird wieder an diesem Artikel deutlich. Da wird vom „Mob“ in der Flüchtlingsunterkunft geredet, die eine nicht legale Abschiebung verhindern wollten. Auch die Behauptung, die Razzia am anderen Tag sei die klare und notwendige Antwort des Rechtsstaates ist absolut kein Ruhmesblatt für einen Staat, der behauptet, ein Rechtsstaat zu sein.

Obwohl es abgestritten wird, wurde der Anwalt des Flüchtlings nicht über die geplante Abschiebung informiert. Im Nachhinein wurde behauptet, die Info an den Anwalt sei „versehentlich“ per Normalpost an den Anwalt gegangen. Das ist absolut unglaubhaft, solche Informationen gehen ausschließlich per Boten an die Anwälte. Damit war die ganze Polizei-Aktion illegal. Dass dann die Polizei anderntags in die Zimmer eingedrungen ist und schlafende Flüchtlinge gefesselt hat, damit sie nicht demonstrieren können, ist absolut nicht hinnehmbar.

In der gleichen Zeitung liest man dann auf der erste Seite, dass die Razzia gegen die letzte Generation unverhältnismäßig gewesen sei. Die Sachbeschädigungen an Straßen und Gebäuden sowie den Eingriff in den Verkehr sieht der Schreiber als „gewaltfrei“ an. Hier gilt wohl, dass der Zweck die Mittel heiligt. Man kann nur hoffen, dass der Verwaltungsgerichtshof sich seiner Verantwortung zur Rechtsstaatlichkeit bewusst ist und für Menschenrechte auch bei Flüchtlingen einsteht.

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