Leserbriefe

Im geistigen Raum der Erinnerung

Klaus von Sichart, Neckartenzlingen. Zum Artikel „Was tun mit dem Ehrenbürger Hitler?“ vom 11. November. In dem Artikel wird berichtet, dass der Gemeinderat von Neckartenzlingen eine Aberkennung der Ehrenbürgerwürde Hitlers für unnötig hält, da sie mit dem Tode des Ehrenbürgers ohnehin erloschen sei.

Doch Verdienste oder Untaten, Würde oder Unwürde, Anerkennung oder Verurteilung eines Menschen gehorchen nicht den Gesetzen der Biologie, sondern leben in einem geistigen Raum der Erinnerung weiter. So wird zum Beispiel die Ehrenbürgerwürde der Stadt Stuttgart für Manfred Rommel auch nach seinem Tode weiterbestehen. Gott sei Dank! Paragraf 22, Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg lautet: „Das Ehrenbürgerrecht kann wegen unwürdigen Verhaltens aberkannt werden.“ So sei es!

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