Klaus von Sichart, Neckartenzlingen. Zum Artikel „Was tun mit dem Ehrenbürger Hitler?“ vom 11. November. In dem Artikel wird berichtet, dass der Gemeinderat von Neckartenzlingen eine Aberkennung der Ehrenbürgerwürde Hitlers für unnötig hält, da sie mit dem Tode des Ehrenbürgers ohnehin erloschen sei.
Doch Verdienste oder Untaten, Würde oder Unwürde, Anerkennung oder Verurteilung eines Menschen gehorchen nicht den Gesetzen der Biologie, sondern leben in einem geistigen Raum der Erinnerung weiter. So wird zum Beispiel die Ehrenbürgerwürde der Stadt Stuttgart für Manfred Rommel auch nach seinem Tode weiterbestehen. Gott sei Dank! Paragraf 22, Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg lautet: „Das Ehrenbürgerrecht kann wegen unwürdigen Verhaltens aberkannt werden.“ So sei es!
Leserbriefe | 04.06.2025 - 05:00
Wirtschaftssanktionen gegen Israel
Hartmut Wirsching, Beuren. Zum Artikel „Kinder verhungern vor den Augen der Eltern“ vom 26. Mai.
Nicht nur dieser Bericht von verhungernden Kindern im Gazastreifen ist grauenhaft. Die täglichen Nachrichten aus den Trümmern von einstigen Städten, wo ...
Leserbriefe | 04.06.2025 - 05:00
Mehr Arbeit oder weniger Wohlstand
Thaddäus Kunzmann, Nürtingen. Zum Artikel „Work-Life-Balance: SPD kritisiert CDU“ vom 27. Mai.
Die Aufregung ist groß, weil Friedrich Merz und Carsten Linnemann eine Binsenweisheit ausgesprochen haben: wollen wir unseren Wohlstand erhalten, müssen ...