Leserbriefe

Haustechnik in Wohngebieten

Christine und Herbert Eckhardt, Nürtingen. 1998 haben wir ein Einfamilienhaus im Enzenhardt gebaut und fühlten uns sehr wohl. Seit November 2013 hat sich unsere Wohnqualität schlagartig verschlechtert. Unsere Nachbarn installierten, 2,70 Meter von unserer Grundstücksgrenze entfernt, eine Lüftungsanlage und zwei Außeneinheiten einer Luft-Wärmepumpe mit Ausblasöffnung zu uns hin. Ein Durchschlafen ist für uns seitdem nicht mehr möglich! Die niederfrequenten Schallemissionen, die von den Geräten ausgehen, sind vor allem im Innern unserer Räume wahrnehmbar. Mit Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Problemen, Unwohlsein und Kopfschmerzen haben wir dadurch zu kämpfen.

In Baden-Württemberg (BW) wird die Nutzung von Luft-Wärmepumpen in nicht unerheblichem Maße bezuschusst. Bauordnungsrechtliche Abstandsflächen sind nicht einzuhalten. Es ist schon widersinnig: Für Gebäude ist in BW ein Mindestabstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze des Nachbarn einzuhalten. Wenn Emissionen von Bauteilen ausgehen, gilt ein Mindestabstand nicht. In Thüringen zum Beispiel ist dies anders – hier wird offensichtlich mehr für die Gesundheit der Bürger getan! (Siehe Urteil des LG Meiningen vom 16. Dezember 2014) Luft-Wärmepumpen, die 2,3 Meter von der Grundstücksgrenze des Nachbarn entfernt aufgebaut waren, mussten aufgrund der davon ausgehenden Emissionen wieder abgebaut werden. Bauherren in Neubaugebieten empfehlen wir, besonders auf die „Haustechnik“ des Nachbarn zu achten. Niemand ist sonst davor gefeit, dass der Nachbar für seine „Haustechnik“ die für ihn am wenigsten störende Lösung bevorzugt und den anderen alle negativen Auswirkungen seiner „Haustechnik“ zumutet! Es hätte bei uns Aufstellungsmöglichkeiten gegeben, die niemand gestört hätten.

Die „Gesetzgeber“ in BW sollten daher bei emissionserzeugenden Anlagen umgehend beschließen: Einzeichnung in Baugesuchen, Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen, Verbot der Ausblasöffnung zum direkten Nachbarn hin, wie dies auch im Leitfaden Schall des Bundesverbandes Wärmepumpen vom Dezember 2010 dringend empfohlen wird. Oder müssen solche Belastungen in BW auf Dauer hingenommen werden? Wir haben dafür kein Verständnis.

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