Franz Fischer, Owen. Zum Leserbrief: „Hartz IV: Das ist ein Skandal“ vom 4. Oktober. Wenn Adalbert Kuhn es in seinem Leserbrief richtig und voll zum Ausdruck bringt, dass die geplante Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um 5 Euro im Monat ein Skandal ist, muss das als richtig bezeichnet werden.
Herr Kuhn lässt in seinem Leserbrief Folgendes außer acht: Laut der neuesten Information der ARGE (Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Esslingen) soll eine bestehende Rechtsänderung vorsehen, dass ab 1. Januar 2011 aufgrund des Bezuges von Hartz IV eine Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr besteht.
Im Moment beträgt die fiktive Berechnungsgrundlage bei Hartz-IV-Empfängern laut Auskunft der Deutschen Rentenversicherungsanstalt 205 Euro – ergibt einen monatlichen Leistungsbetrag der ARGE in Höhe von 40,80 Euro monatlich, was im Moment die ARGE voll bezahlt.
Ab nächstem Jahr heißt es dann, wenn die bereits benannte Rechtsänderung eintritt, dass die fiktive Berechnungsgrundlage 400 Euro beträgt. Das ergibt hier einen Leistungsbetrag in Höhe von 79,60 Euro, was der Hartz-IV-Empfänger voll selber bezahlen muss, um eine Mindestrente zu bekommen.
Was sind hier geplante 5 Euro zu den Mehrkosten der Leistung zur Rentenversicherung durch den Hartz-IV-Empfänger?! Für den Hartz-IV-Empfänger macht das ein Minus von 74,60 Euro zu dem geplanten neuen Regelsatz für Hartz-IV-Empfängern. So wollte es das Bundesverfassungsgericht in seiner neuesten Entscheidung nicht.
Das greift die Würde der Hartz-IV-Empfänger in vollem Umfang an und es wird noch mehr Armut erzeugen und mehr Obdachlosigkeit fördern.
Leserbriefe | 16.07.2025 - 05:00
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Leserbriefe | 16.07.2025 - 05:00
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