Dr. med. Peter Speiser, Oberboihingen. Zum Artikel „Grüne weisen CDU-General Hagel in die Schranken“ vom 26. Januar. Die Reduktion der Luftschadstoffe ist ein wichtiges umwelt- und gesundheitspolitisches Ziel. Zur Erreichung dieses Ziels wurden Grenzwerte für Luftschadstoffe festgelegt. Diese sollten in Bezug auf ihre Gesundheitsgefährdung nach streng wissenschaftlichen Kriterien ermittelt worden sein! Nach dem Überschreiten des Grenzwerts für NO2 mit 40 Mikrogramm/m3 Luft wurden Fahrverbote für Diesel-Pkws der Euronorm 4 (später möglicherweise auch der Euronorm 5) ausgesprochen.
Mittlerweile regt sich breiter Widerstand gegen diese Praxis, weil sich herausgestellt hat, dass der Grenzwert für NO2 viel zu niedrig angesetzt ist. Nach seriösen Studien ist selbst bei Werten um 100 µg keine Gesundheitsgefährdung nachzuweisen (Prof. Kekulé, „Zeit Online“, 7. November 2018). Im besagten Artikel ist auch in aller Ausführlichkeit das Zustandekommen des Grenzwertes beschrieben. Von einem „streng wissenschaftlichen Verfahren“ (Andreas Schwarz, Grüne) kann überhaupt keine Rede sein! Es besteht nach grüner Lesart derzeit aber kein Grund, von der jetzt geltenden Praxis abzuweichen. Ein Grundsatz des EU-Rechts ist die Verhältnismäßigkeit seiner Richtlinien. Eine wissenschaftliche Überprüfung der Grenzwerte ist somit überfällig!
Übersetzt auf den ärztlichen Alltag würde die Praxis des „Weiter so“ dazu führen, dass nach Feststellung einer Diagnose die bisherige Therapie unverändert fortgeführt wird, selbst wenn sich die Diagnose als falsch herausgestellt hat.
Leserbriefe | 28.06.2025 - 05:00
Enttäuscht vom AWB
Heinz-Rüdiger Haase, Großbettlingen.
In jüngster Vergangenheit ist über die chaotische Umstellung des neuen Entsorgers der Gelben Tonne ausgiebig berichtet worden. Meine Hoffnung war, dass damit die organisatorischen Probleme der Entsorgung durch die ...