Peter Kroll, Neckartailfingen. Zum Artikel „Senioren ans Smartphone!“ vom 24. November.
Die Gesellschaft wird zunehmend digital, viele Dienstleistungen sind bereits ausschließlich online verfügbar. Forderungen wie „Senioren ans Smartphone!“ setzen voraus, dass ältere Menschen sich zwingend anpassen müssen. Dabei garantiert Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die Würde und Gleichheit aller Menschen. Und Artikel 21 der EU-Grundrechtecharta verbietet Altersdiskriminierung. Daraus folgt: Digitalisierung darf nicht zu Ausschluss oder Benachteiligung von Einzelnen oder Gruppen führen. Digitale Exklusivität, wie zum Beispiel nur digitale Bordkarten, schafft strukturelle Hürden für Menschen ohne Smartphone. Senioren werden dadurch faktisch von Mobilität und Teilhabe ausgeschlossen.
Der Zwang zur Digitalisierung verletzt das Recht auf Selbstbestimmung. Der Staat muss sicherstellen, dass alle Bürger Zugang zu Verwaltung und Dienstleistungen haben. Analoge Alternativen sind kein überholtes Relikt, sondern ein notwendiges Sicherheitsnetz. Eine moderne Verwaltung bedeutet nicht nur Effizienz, sondern auch Inklusion und Menschenfreundlichkeit. Länder wie Estland und Dänemark gelten oft als Vorbilder. Dort existieren jedoch Hybridlösungen für Menschen, die digitale Angebote nicht nutzen können. Digitalisierung und Inklusion sind kein Widerspruch, sondern müssen bewusst zusammengedacht werden. Vermehrte, von Kommunen, Ländern, Bund und der Wirtschaft unterstützte Schulungsangebote für Senioren, angepasst an ihr Lerntempo, sowie Technikpatenschaften zwischen den Generationen fördern Verständnis und Teilhabe.
Rechtlich garantierte, analoge Alternativen sichern die Wahlfreiheit. Digitalisierung ist notwendig und sinnvoll, darf aber nicht auf Kosten der Menschenrechte erfolgen. Senioren haben das Recht auf Wahlfreiheit, Würde und Inklusion. Eine moderne Gesellschaft ist nicht nur digital, sondern muss vor allem menschenwürdig und inklusiv sein und bleiben.
Leserbriefe | 13.03.2026 - 05:00
Rückhalt für Entscheidungsträger
Franziska Reuß, Nürtingen.
Mit Verwunderung stelle ich immer wieder fest, dass die Kritik am Projekt Stadtbalkon nach über drei Jahren nicht abebbt. Die Möglichkeit, politische Entscheidungen zu kritisieren, ist glücklicherweise Grundpfeiler unserer ...
Leserbriefe | 13.03.2026 - 05:00
Keine sinnvolle Forderung
Eberhard Schmid, Aichtal-Grötzingen. Zum Zitat des Tages von Jan van Aken vom 5. März.
Die Linke kann solche Forderungen stellen, weil sie hoffentlich nie in Regierungsverantwortung kommt. Leider gibt es immer ein paar Leute, die glauben, wenn die ...