Gerhard Ostertag, Bissingen. Zum Artikel „OB wegen Nötigung angezeigt“ vom 30. November. Altersarmut, Mietpreisexplosion, oder aktuell Kriegsgefahr in der Ukraine. Fast verdrängt werden diese Themen vom Verhalten des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer
Bei einer nächtlichen Begegnung Mitte November in der Tübinger Innenstadt zwischen Palmer und einem Studenten kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen den Beiden. Auslöser war eine abfällige Bemerkung des Studenten in Richtung Palmer: „Ach nee, der auch noch“. Ob wörtlich oder sinngemäß sei dahingestellt.
Normalerweise hätten der OB und der Student ihren Weg fortsetzen können, denn für eine strafbare Beleidigung bedarf es weitaus kräftigerer Ausdrücke. Nicht so bei einem OB Palmer. Er stellte den jungen Mann zur Rede und es kam zu einer lautstarken Diskussion zwischen den beiden Kontrahenten. Palmer sagte dazu: Wenn man angeschrieen wird, kann man nicht zurückflüstern.
Vorläufiges Ende des Streits: Palmer erstattet Anzeige wegen Nachtruhestörung. Der Student und seine Begleiterin erstatteten Anzeige wegen Nötigung, da sie gegen ihren Willen aufgehalten wurden. Am Ende geht es wohl aus wie das Hornberger Schießen.
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