Leonhard Lindner, Frickenhausen. Auch mich besorgt die Problematik wachsender Pensionslasten; ich wehrte mich jedoch ausschließlich gegen polemische Ausdrücke wie zum Beispiel „fette Beamtenpension“, die ohne eine für jedermann klar erkennbare detaillierte Abgrenzung sämtliche Beamten zu Unrecht pauschal diffamieren! Im Rahmen einer sachlichen, objektiven und ausgewogenen Argumentation haben solche Begriffe nämlich nichts zu suchen!
Eine Debatte über die Renten ist angesichts der steigenden Lebenserwartung sicherlich verständlich und auch mit Blick auf die zukünftigen Generationen dringend notwendig! Hier ist der Gesetzgeber gefordert, langfristig gerechte Modelle zu finden, was aber sehr schwierig ist – gleiches gilt auch für Pensionen! Kurz noch einige Fakten, auf die Herr Kostalek so großen Wert legt: Die einhellige Meinung, Beamte würden keine Sozialabgaben leisten, ist so nicht richtig. Vielmehr beteiligen sie sich mit eigenen Beiträgen an der finanziellen Ausgestaltung ihrer späteren Altersvorsorge. Im Besoldungsreformgesetz von 1957 ist festgeschrieben, dass die Grundgehälter der Beamten als Beitrag zur Versorgung um sieben Prozent gekürzt werden.
Die Pension hat eine Doppelfunktion, denn sie ersetzt Rente und betriebliche Altersversorgung. Dagegen sind Betriebs- und Zusatzrenten in der Privatwirtschaft durchaus üblich. Arbeitnehmer, deren Lohn die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, sind von der Rentenversicherungspflicht befreit. Renten sind im Gegensatz zu Pensionen weder lohnsteuerpflichtig noch unterliegen sie in der Regel ohne Bestehen weiterer Einnahmearten der Einkommenssteuer. Daran ändert auch die nachgelagerte Besteuerung nichts. Pensionen wurden von 75 von 100 auf 71,75 von 100 gekürzt und das Pensionsalter ebenfalls wie bei den Rentnern auf 67 Jahre heraufgesetzt.
Erhebliche Nachteile für Beamte ergeben sich auch im Bereich der Krankenversicherung. Zudem wird die Beihilfe um eine Kostendämpfungspauschale gekürzt. Beamte müssen über eine besonders qualifizierte Ausbildung verfügen und arbeiten wöchentlich 41 Stunden, Angestellte nur 38,5 Stunden. Beamte des einfachen und mittleren Dienstes beziehen Pensionen, deren Höhe nahe des Sozialhilfeniveaus liegt. Laut Berechnungen des DIW erhöhen sich die Versorgungsausgaben bis 2050 ohne Änderung am System auf lediglich bis zu 138 Milliarden Euro statt über 2000 Milliarden Euro (!), wie von Herrn Kostalek fälschlicherweise behauptet.
Leserbriefe | 09.08.2025 - 05:00
Teurer Klimaschutz
Fritz Matthäus, Nürtingen. Zum Artikel „Stadt pflanzt 30 neue Klimabäume“ vom 1. August.
„Stadt pflanzt 30 neue Klimabäume“ für 750.000 Euro, das sind 25.000 Euro pro Baum. Wer leistet sich solchen Luxus bei allgemein leeren Kassen? Allerdings zahlt ...
Leserbriefe | 09.08.2025 - 05:00
Bedrohung durch Atomwaffen
Helmut Hartmann, Nürtingen. Zum Artikel „US-Präsident Trump entsendet Atom-U-Boote“ vom 4. August.
Russland und USA steigern die Drohungen und Andeutungen, Atomwaffen in Stellung zu bringen. Die übrige Welt nimmt das zur Kenntnis und den Medien ist ...