Leserbriefe

Abschlagsfreie Rente erst ab Jahrgang 1952

Joachim Schuster, Frickenhausen-Linsenhofen. Zum Artikel „Arbeitgeber: Frührente führt zu Fachkräftemangel“ vom 27. April. Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, stellt die These auf, dass der Fachkräftemangel von einer fehlgeleiteten Rentenpolitik verstärkt werde. Grund hierfür ist seiner Aussage nach das seit 2014 geltende RV-Leistungsverbesserungsgesetz, durch welches Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren bereits ab 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Dies ist eine „Halbwahrheit“, denn eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren bei 45 Beitragsjahren kann lediglich bis Geburtsjahrgang 1952 in Anspruch genommen werden. Danach wird das Renteneintrittsalter stufenweise in Zweimonatsschritten bis Geburtsjahrgang 1964 auf 65 Jahre angehoben, vorausgesetzt die 45 Beitragsjahre sind erfüllt.

Diese Regularien des Rentengesetzes sind Herrn Kampeter sicherlich bekannt. Aus demselben Artikel geht von Karl Brenke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung hervor, dass Akademiker diese Grenzen wohl eher nicht erreichen werden, da in diesen Fällen die erforderlichen 45 Beitragsjahre oftmals nicht erzielt werden können. Die abschlagsfreie Rente wird demnach eher in Ausbildungsberufen wie Handwerk und Pflege erreicht. Somit müssten diese, wenn sie vor ihrem regulären Renteneintrittsalter ihre Arbeit beenden, mit Abschlägen in Rente gehen. Dies würde (natürlich) den Kassen zugutekommen, da diese dadurch gleichzeitig entlastet werden würden.

Das eigentliche Problem, die Fachkräfte aus den „Babyboomer-Jahrgängen“ bis Jahrgang 1964 in den klassischen Ausbildungsberufen zu ersetzen, kann meiner Meinung nach nur durch attraktive Perspektiven gelöst werden. Fördern der dualen Ausbildung sowie Stärkung des Images des Facharbeiters sind bitter nötig. Oder wollen diese Herrschaften, dass all diejenigen, die nicht studieren, sich nachdem sie sich kaputtgemacht haben, mit Abschlägen in Rente gehen müssen, weil sie nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können?

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