Leserbriefe

Wie sichern wir unsere Schulen?

Dr.-Ing. Friedrich Röcker, Nürtingen. Zum Artikel „Testverweigerern an Schulen droht Zwangsgeld“ vom 5. August.

Die Corona-Pandemie dauert nun schon 19 Monate und alle, auch die GEW, wollen unbedingt nach den Sommerferien wieder Präsenzunterricht in den Schulen. Dies geht aber nur, wenn wir die Schulen wirklich sicher machen. Leider diskutiert die Politik auf allen Ebenen noch immer, welche Maßnahmen geeignet sind, anstatt zu handeln. Dabei ist doch klar, dass es zwei Bereiche sind, von denen eine Ansteckungsgefahr ausgeht: Der Transport der Schüler in einem überfüllten ÖPNV ist hochkritisch, ebenso die Klassenzimmer, in denen ungeimpfte und geimpfte Schüler und Lehrer auf engem Raum beieinander sind. Beide Problempunkte bilden sicherheitstechnisch eine Einheit. Sicherheit kann nur erreicht werden, wenn beide Probleme zusammen gelöst sind.

Die Stadt ist der Schulträger für die meisten öffentlichen Schulen und damit auch für die Sicherheit zuständig – wie man an den Baumaßnahmen zum Brandschutz leicht erkennen kann. Bei der Frage der Überfüllung im ÖPNV beruft sich die Stadt in einer Antwort zu meiner Anfrage auf eine Vorschrift, dass nur die Hälfte der Plätze belegt werden soll und sie betont, dass es sich dabei um eine Soll-Vorschrift handelt, also zwingend nichts gemacht werden muss.

Außerdem sei der Landkreis für den Schülertransport zuständig. Bei der Frage der Lüftung in den Klassenzimmern wird von der Stadt angeführt, dass Lüften viel besser sei als Luftreinigungsgeräte. In der Sendung „Markus Lanz“ am 27. Juni hat der Aerosolforscher Gerhard Scheuch deutlich darauf hingewiesen, dass die Sicherheit im Klassenzimmer nur erreicht werden kann, wenn Lüften und Luftreinigung und Maskenpflicht und Testpflicht zusammen angewandt werden. Lüften oder Luftreinigung oder Maskenpflicht oder Testpflicht reichen bei Weitem nicht aus.

Kinder haben durch die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Bildung ein verbrieftes Recht darauf, dass sie in eine sichere Schule gehen können. Wie will die Stadt als Schulträger dieser Verpflichtung nachkommen, wenn sie sich auf Soll-Vorschriften und Wegdelegation beruft, ohne das Problem zu lösen? Jeder Amtswalter hat die Verpflichtung, Vorschriften so auszulegen, dass Grundrechte nicht verletzt werden und ist für die Rechtmäßigkeit seiner Handlungen persönlich haftbar.

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