Leserbriefe

Steuergerechtigkeit mit mehr Personal

Rolf Weber, NT-Neckarhausen. Zum Artikel „Rückendeckung für Minister Bayaz“ vom 3. September.

Offensichtlich liegen in der Endphase des für die Grünen unerwartet verlaufenden Wahlkampfes die Nerven so blank, dass Ministerpräsident Kretschmann eine unmittelbare Stellungnahme für erforderlich hält. Dies ist umso bemerkenswerter, da seit Jahren eher ein kommunikativer und inspirativer Regierungsstil gepflegt wird, der stark an Merkel erinnert. Man kann nur über die Scheindiskussionen von Befürwortern und Gegnern der neu eingeführten Meldeplattform für Steuerbetrug staunen.

Bekanntlich wird bei Arbeitnehmern die Lohnsteuer durch den Arbeitgeber ermittelt und direkt an das Finanzamt abgeführt, was Manipulationen (Steuerverkürzung) faktisch ausschließt. Dagegen ermittelt das Finanzamt bei Unternehmen die Steuerlast auf Basis der vorgelegten Jahresabschlüsse. Erst im Nachhinein, über Betriebsprüfungen, eruiert das Finanzamt, ob die Angaben korrekt waren. Dem Bundesfinanzministerium wurden durch die Finanzämter (der Länder) folgende „Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2019“ mitgeteilt: Von rund 8,22 Millionen Betrieben wurden lediglich 181 345 gleich 2,2 Prozent geprüft. Differenziert man nach Größenklassen, so liegt der Anteil der geprüften Großbetriebe bei 38 876 (20,3 Prozent von 191 893), der Mittelbetriebe bei 47 948 (gleich 6,0 Prozent von 802 052), der Kleinbetriebe bei 36 096 (gleich 3,0 Prozent von 1,18 Millionen) und der Kleinstbetriebe bei 58 425 (gleich ein Prozent von 6,04 Millionen). Während Großbetriebe – rein rechnerisch – alle fünf Jahre geprüft werden, ist dies bei Mittel- und Kleinbetrieben alle 16 beziehungsweise 33 Jahre der Fall.

Durch die Betriebsprüfungen im Jahr 2019 wurde „ein Mehrergebnis von rund 15,2 Milliarden Euro festgestellt“. Wer es mit der Steuergerechtigkeit wirklich ernst meint, muss für eine personelle Stärkung der Finanzbehörden (Betriebsprüfer) und verkürzte Prüfungsintervalle eintreten. Nicht von Belang ist, ob das Finanzamt auf bisherigem Wege oder über die Meldeplattform durch die rachsüchtige Arztgattin, oder wen auch immer, informiert wird.

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