Zum 1. August wurde das Geldwäschegesetz geändert. Die Neuerungen haben erhebliche Auswirkungen für alle Gesellschaften, darauf weist die Notarkammer Baden-Württemberg hin. „Wer jetzt nicht handelt und sich im Transparenzregister eintragen lässt, dem drohen in Kürze hohe Bußgelder“, warnt Geschäftsführer Felix Ungerer.
Das Transparenzregister wurde 2017 aufgrund einer EU-Richtlinie eingeführt. Es ...