ESSLINGEN. Unter anderem wegen des dringenden Verdachts des gewerbsmäßigen Drogenhandels ist am Mittwoch ein wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz einschlägig polizeibekannter 19-Jähriger von der Polizei vorläufig festgenommen worden. Der Heranwachsende befindet sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.
Den Angaben der Polizei zufolge soll der 19-Jährige zwei Bekannte unter Drohungen mit einer Schusswaffe dazu genötigt haben, für ihn Betäubungsmittel zu erwerben. Bei der Übergabe der Drogen in Esslingen soll der Tatverdächtige von den Bekannten weitere Kurierfahrten gefordert und ihnen abermals mit einer Schusswaffe gedroht haben. Die Bekannten verständigten die Polizei. Der 19-Jährige aus einer Esslinger Kreisgemeinde wurde am Mittwoch beim Verlassen seiner Wohnanschrift von Fahndungskräften des Polizeipräsidiums Reutlingen mit Unterstützung von Spezialkräften des Polizeipräsidiums Einsatz vorläufig festgenommen. Bei ihm und in der von ihm genutzten Wohnung beschlagnahmten die Ermittler verschiedene Betäubungsmittel sowie mutmaßliche Dealer-Utensilien wie Verpackungsmaterial und mehrere Feinwaagen. Eine Schusswaffe wurde nicht gefunden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde der 19-Jährige am Donnerstag dem Haftrichter beim Amtsgericht Stuttgart vorgeführt. Dieser erließ den beantragten Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Die Ermittlungen zur Herkunft der Drogen sowie zu den Absatzwegen dauern an. Gegen die Bekannten des mutmaßlichen Dealers, die sich bis auf Weiteres auf freiem Fuß befinden, wurden ebenfalls Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
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