Nürtingen

Wie viele Stimmen habe ich bei der Landtagswahl?

Erstmals in der baden-württembergischen Geschichte gibt es bei einer Landtagswahl zwei Stimmen. Das hat auch Auswirkungen auf die Sitzanzahl im Parlament.

Durch das neue Wahlrecht dürfen Wähler zwei Kreuze auf dem Stimmzettel machen. Foto: AdobeStock/Torsten Becker

NÜRTINGEN. Im Jahr 2022 wurde in Baden-Württemberg ein neues Wahlrecht eingeführt, das bei dieser Landtagswahl zum ersten Mal gilt. Die Wähler haben nun nicht mehr nur eine Stimme, sondern zwei. Wie funktioniert das neue Wahlrecht genau?

Mit der Erststimme wählen die Menschen eine bestimmte Person in ihrem Wahlkreis. Wer dort die meisten Stimmen bekommt, zieht mit einem sogenannten Direktmandat sicher in den Landtag ein. So ist jede Region durch eine konkrete Person vertreten. Mit der Zweitstimme wählen die Bürger eine Partei. Diese Stimme bestimmt, wie viele Sitze eine Partei insgesamt im Landtag bekommt. Die Sitzverteilung spiegelt also wider, wie viele Menschen die Partei mit der Zweitstimme gewählt haben. Angenommen, der Landtag hat 100 Sitze. Wenn eine Partei 30 Prozent der Zweitstimmen bekommt, bekommt sie 30 Sitze. Eine Partei mit 10 Prozent der Stimmen bekommt 10 Sitze.

Durch das neue Wahlrecht wird es Überhang- und Ausgleichsmandate geben

Es kann allerdings sein, dass bei einer Partei mehr Abgeordnete über die Erststimme ins Parlament gewählt werden, als ihr nach den Zweitstimmen eigentlich zustehen würden. Das sind Überhangmandate. Um die Verteilung der Sitze dennoch gerecht zu gestalten, kommen wiederum Ausgleichsmandate ins Spiel: Auch die anderen Parteien erhalten zusätzliche Sitze, sodass das Verhältnis der Parteien im Landtag wieder dem Zweitstimmenergebnis entspricht. Der Landtag wird somit größer.

Kurz gesagt: Die Erststimme bestimmt, wer direkt aus dem Wahlkreis einzieht, die Zweitstimme bestimmt, wie stark die Parteien insgesamt vertreten sind. Überhang- und Ausgleichsmandate sorgen dafür, dass die Sitzverteilung im Landtag fair bleibt.

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