Neuffen
Kommentar zum Neuffener Freibad: Die Verwaltung widerspricht sich selbst
Der Erhalt des Höhenfreibads ist eine wichtige Entscheidung, die Gründung eines Fördervereins überfällig. Bei der Kommunikation muss die Verwaltung aber ihre Hausaufgaben machen, meint Redakteur Johannes Aigner. Lesen Sie auch den Artikel „Das Neuffener Freibad ist vorerst gerettet: Kommt jetzt ein Förderverein?“
NEUFFEN. Das Neuffener Freibad wird auch 2026 öffnen. Das ist die wichtigste Nachricht der jüngsten Gemeinderatssitzung. Und mit Blick auf das sowohl zahlreiche als auch lautstarke Publikum kann gesagt werden: Von Politikverdrossenheit ist keine Spur – jedenfalls, sobald Bäder das Thema sind.
Wenn es um Kommunalpolitik geht, wird viel von freiwilligen und Pflichtaufgaben geredet. Bäder sind keine kommunale Pflichtaufgabe, das stimmt. Sie sollten es aber sein. Sowohl die Redner aus dem Publikum, als auch einige Stadträte haben es auf den Punkt gebracht. In Bädern lernen Kinder nicht nur schwimmen, sie sind wichtige soziale Treffpunkte und werden für viele in den Sommermonaten geradezu zum Lebensmittelpunkt. Es gibt jetzt schon deutlich zu wenige Bäder im Kreis Esslingen. Verständlich, wenn man Jahr für Jahr das zähe Ringen der Neuffener Verwaltung um den Erhalt des Höhenfreibads mitbekommt. Doch der Erhalt eines Bades ist immer noch einfacher, als ein neues zu bauen. Daher hat das Gremium genau die richtige Entscheidung getroffen.
Fördervereins-Gründung ist lange überfällig
Die Gründung eines Fördervereins ist ebenfalls der richtige Schritt und schon lange überfällig. Der Kostendruck des Bades auf die Stadt ist seit Langem bekannt. In Beuren gibt es ein Positivbeispiel in Blickweite. Aber offenbar musste es erst einmal richtig knallen, bevor Bewegung in die Sache kommt. Die Neuffener und Neuffenerinnen haben am Dienstagabend ein starkes Zeichen für den Erhalt des Bades gezeigt. Wenn nun nur halb so viel Elan in den Förderverein fließt, muss man sich keine Gedanken machen, dass unter dem Hohenneuffen noch viele Jahre geschwommen werden kann.
Dieser Elan und die rege Teilnahme der Bevölkerung an der Sitzung sind zwar löblich. Aber hätte die ganze Aufregung sein müssen? Die Verwaltung wird wohl nicht erst durch die Plakate, die Hunderten Anwesenden und die Redebeiträge zur Annahme gekommen sein, dass die Bevölkerung gegen die Schließung des Bades sein könnte. Dass sie sich kurzfristig umentschieden hat, die Beschlussvorlage zu ändern, nimmt man ihr daher nicht ab.
Das Thema hätte man sensibler anpacken müssen
Die Verwaltungsspitze hat sich bei der Kommunikation des Themas keinen Gefallen getan. In der Beschlussvorlage rät sie, das Freibad komplett geschlossen zu lassen. Es wird sogar das ganz große Fass aufgemacht: „Der Gemeinderat steht vor der Entscheidung zwischen dem politischen Wunsch nach Sicherstellung eines regulären Freibadbetriebs und der Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben sowie der Vermeidung rechtlicher und finanzieller Risiken.“
Folgt man dieser Entweder-oder-Argumentation, hat sich der Gemeinderat am Dienstagabend gegen die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben entschieden und für rechtliche Risiken. Da sollte eine Verwaltung eher einschreiten, als es zu begünstigen. Doch Bürgermeister Bäcker empfahl vor der Abstimmung sowohl die Vergabe des Auftrags an Bäderlife, als auch, das Bad zu den bisherigen Zeiten zu öffnen. Damit sprach er sich für einen Beschluss aus, der explizit „gegen die fachliche Empfehlung der Verwaltung“ erfolgt. Einer Verwaltung, der er selbst angehört. Was denn nun? Stand die Nichtöffnung des Bades am Ende nie zur Debatte? Dann hätte die Verwaltung sicher auch signalisieren können, dass sie den Haushalt im Blick hat, ohne einen großen Teil der Bevölkerung gegen sich aufzubringen.
Dass diese ihre Meinung kundtut und die Verwaltung ihr folgt, ist zwar zu begrüßen: Das Volk ist nach wie vor Souverän. Wenn ein Bürgermeister aber vor einer vollen Stadthalle äußert, dass es ihm egal sei, ob ein Beschluss rechtswidrig sei oder nicht, sollte das eher zum Grübeln einladen, als für Applaus sorgen. Denn das Recht ist zwar biegsam, allerdings in mehrere Richtungen – und nicht jeder Beschluss so populär wie die Freibad-Öffnung.
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