NTZ+ Kommentar

Kommentar: Was für ein Dilemma!

Ein Kommentar von Gaby Kiedaisch.

Ein Kommentar zum Artikel "Streit in Wendlingen über Nutzung von Streuobstwiesen: Darf man diese zur Freizeit nutzen?"

Müssen Landschaftsschutzverordnungen die Nutzung von Streuobstwiesen für die Freizeit prinzipiell ausschließen? Die einen werden sagen, selbstverständlich, wozu werden sonst Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen?! Eine gute und wichtige Voraussetzung für den Erhalt dieser einmaligen Kulturlandschaft ist aktuell ein Antrag, der dem Streuobstanbau zur Anerkennung als immaterielles Kulturerbe ...

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