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Kommentar: Was für ein Dilemma!

Ein Kommentar von Gaby Kiedaisch.

Ein Kommentar zum Artikel "Streit in Wendlingen über Nutzung von Streuobstwiesen: Darf man diese zur Freizeit nutzen?"

Müssen Landschaftsschutzverordnungen die Nutzung von Streuobstwiesen für die Freizeit prinzipiell ausschließen? Die einen werden sagen, selbstverständlich, wozu werden sonst Landschaftsschutzgebiete ...

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