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Sachkundenachweis

(la) Alle, die regelmäßig mit Pflanzenschutzmitteln arbeiten, benötigen auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen einen neuen Sachkundenachweis. So genannte „Alt-Sachkundige“ können nur bis zum 26. Mai 2015 ihren Antrag zur Ausstellung des neuen Nachweises stellen. Die alten Sachkundenachweise sind nur noch bis zum 26. November 2015 gültig. Der Sachkundenachweis kann schriftlich oder auf elektronischem Weg beantragt werden. Formulare sind beim Landratsamt, Landwirtschaftsamt, Marktstraße 16, in Nürtingen erhältlich oder unter www.esslingen.landwirtschaft-bw.de. Die Antragstellung mit Online-Verfahren kann unter dem Link www.pflanzenschutz-skn.de erfolgen.

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