Landkreis Esslingen

Nachtfahrverbot für Mähroboter im Landkreis Esslingen

Mit einer Allgemeinverfügung möchte das Landratsamt Igel schützen.

Igel stehen seit letztem Jahr auf der Liste der vom Aussterben bedrohten Tiere. Foto: AdobeStock/Jürgen Biewer

LANDKREIS ESSLINGEN. Ab sofort dürfen Mähroboter abends und nachts nicht mehr durch die Gärten im Landkreis Esslingen fahren. Das teilt das Landratsamt am Freitag in einer Pressemeldung mit. Zur Begründung heißt es, dass der Bestand des Europäischen Igels in Europa seit Jahrzehnten rückläufig ist. Als einer der gravierendsten Gründe für den Bestandsrückgang gelten fehlende Insekten, die Hauptnahrungsgrundlage des Igels. Hinzu kommt der Rückgang an geeigneten Lebensräumen in der freien Landschaft. „Das stellt die Tiere vor große Herausforderungen.“

Mähroboter verursachen „gravierende Schnittverletzungen“

Die Tiere fänden in der Stadt immer mehr geeignete Ersatzlebensräume. „Insbesondere naturnahe Gärten bieten großes Potenzial“, heißt es in der Meldung: „Gerade in privaten Gärten kommen jedoch häufig Mähroboter zum Einsatz, die eine große Gefahrenquelle für zahlreiche kleine Wirbeltiere, insbesondere für Igel, aber auch für Erdkröten und Blindschleichen sind.“ Mähroboter könnten „gravierende Schnittverletzungen verursachen, die in den meisten Fällen zum Tod der Tiere führen“.

Die Nutzung von Mährobotern habe in den vergangenen zehn Jahren stark zugenommen, die Verkaufszahlen stiegen jährlich. Vor diesem Hintergrund habe die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Esslingen zum Schutz des Europäischen Igels und anderer kleinen Wirbeltiere am 15. April eine Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern im Landkreis Esslingen erlassen.

Fahrverbot von Ende März bis Oktober

Das Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern gilt im Jahr 2026 bis zum 31. Oktober und in den Folgejahren stets in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober, und zwar täglich von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite des Landkreises Esslingen zu finden.

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