Altdorf

Kommentar zum Skandalspiel in Altdorf: Urteile senden ein verheerendes Signal

Fußball-Kreisliga A, Staffel 2: Harte Urteile sind nach den Gewaltexzessen zwischen Altdorf und Oberensingen II ausgeblieben. Damit sendet das Bezirkssportgericht ein verheerendes Signal, findet Sportredakteur Julian Kaiser. Lesen Sie auch den Artikel „Skandalspiel in Altdorf: Sportgericht verhängt niedrige Geldstrafen und kurze Sperren“.

Das Skandalspiel zwischen Altdorf und Oberensingen II endete in Gewaltexzessen. Harte Urteile sind aber ausgeblieben. Foto: Julian Kaiser

Die Urteile nach dem Skandalspiel von Altdorf hinterlassen Fragen. Fragen, die von den Verantwortlichen nicht beantwortet werden. Das Schweigen passt in das mindestens unglückliche Bild, das Bezirk und Verband seit den Vorfällen abgeben. Kommunikation wäre ein wertvolles Instrument gewesen. Die Verantwortlichen haben sich entschieden, es nicht zu nutzen. Generell muss sich das Sportgericht den Vorwurf gefallen lassen, nicht alles Mögliche unternommen zu haben, um die Vorfälle umfassend aufzuarbeiten. Zeugen wurden nicht befragt, Bilder nicht konsequent gesichtet.

Schon früh hatte das Rechtsorgan angekündigt, keinen Grund zu sehen, vom Standardverfahren abzuweichen. Angesichts der schlimmen Szenen in Altdorf eine gefährliche Fehlentscheidung. Es entsteht der Eindruck, man habe sich für den einfachstmöglichen Weg entschieden. Harte Strafen sind daher nun ausgeblieben. Das Gericht ist bei den Geldstrafen beispielsweise nur knapp über dem Mindestmaß geblieben. Ein Vorfall also, der im unteren Bereich der Ahndungswürdigkeit anzusiedeln ist? Für den Fußball im Bezirk Neckar-Fils wäre das angesichts von jagdartigen Szenen und Zuschauern, die den Platz stürmen, auf Spieler und Offizielle losgehen, ein schlimmes Zeugnis.

Eigene Glaubwürdigkeit massiv geschädigt

Dass den Vereinen die Urteile erst mit wochenlangem Verzug zugestellt, ihnen somit sämtliche Handhabe genommen wurde, gegen die Sperren vorzugehen, schädigt die Glaubwürdigkeit des Gerichts massiv. Das Vorgehen widerspricht den grundlegendsten Anforderungen, die es an Rechtsorgane gibt. Die Möglichkeit eines fairen Verfahrens ist damit mindestens stark eingeschränkt, wenn nicht sogar komplett genommen worden.

Beinahe unglaublich scheint, dass die massivsten Gewalthandlungen, teilweise auf unabhängigem Bildmaterial dokumentiert, gänzlich unbestraft bleiben. Mit dieser Entscheidung sendet der Bezirk ein verheerendes Signal: Wer seinen Gegenspieler auf dem Fußballplatz bewusstlos schlägt, mit einem Kopfstoß die Nase bricht oder brutal auf einen Zuschauer losgeht, muss nicht zwingend mit sportgerichtlichen Konsequenzen rechnen. Mit drastischen Urteilen hätte das Bezirkssportgericht ein klares Zeichen gegen Gewalt setzen können. Dieses ist ausgeblieben.

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