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Futterknappheit

(pm) Aufgrund der lange anhaltenden Trockenheit kommt es in vielen Betrieben zu einer Futterknappheit. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat deshalb Ausnahmeregelungen zur Nutzung des Aufwuchses von ökologischen Vorrangflächen (Brache und Pufferstreifen) zugelassen. Möglich ist Schnittnutzung, Beweidung und die unentgeltliche Überlassung an einen anderen Betrieb. Die Futternutzung ist zuvor schriftlich der unteren Landwirtschaftsbehörde im Landratsamt anzuzeigen. Die Ausnahmeregelung gilt nicht für Zwischenfrüchte, die als ökologische Vorrangflächen angemeldet sind. Das Formular zur Anzeige ist auf der Homepage des Landratsamts http://www.esslingen.landwirtschaft-bw.de unter „Aktuelles“ zu finden. Weitere Auskünfte unter Telefon (07 11) 39 02 14 70.

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