(la) Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Esslingen bietet für Direktvermarkter landwirtschaftlicher Erzeugnisse am Dienstag, 19. Januar, um 14 Uhr eine Folgebelehrung an, wie es das Infektionsschutzgesetz und die Lebensmittelhygieneverordnung fordern. Referenten sind Dr. Christian Marquardt und Lisa-Maria Guhs vom Landratsamt. Die Folgebelehrung wird online stattfinden. Nach den Rechtsvorschriften sind Personen, die beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit diesen in Berührung kommen, zu einer Erstbelehrung und zu einer regelmäßigen Folgebelehrung verpflichtet. Die Anmeldung ist bis Freitag, 15. Januar, per E-Mail an landwirtschaftsamt@lra-es.de zu richten. Einen Tag vor der Veranstaltung werden die Zugangsdaten per E-Mail versandt.