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Entschädigung für Naldo-Kunden

(pm) Für ausgefallene Fahrten gibt es eine Entschädigung für Zugpendler in Baden-Württemberg. Land und Eisenbahnunternehmen erstatten auch Naldo-Zeitkartenkunden einen Monatsbeitrag. Dafür ist auf www.bwegt.de/ihr-nahverkehr/entschaedigung/ ein entsprechendes Formular freigeschalten, mit dem Bahnnutzer einen Online-Antrag auf Erstattung stellen könnten.

Eine Rückzahlung würden Fahrgäste erhalten, die zwischen Juli 2019 und Januar 2020 auf bestimmten Zugstrecken besonders stark beeinträchtigt waren. Im Verbundgebiet des Naldo sind dies die Neckar-Alb-Bahn (KBS 760, Tübingen – Stuttgart), die Ermstalbahn (KBS 763, Metzingen – Bad Urach) und die Zollern-Ab-Bahn/Donaubahn (KBS 766/755) für das Teilstück Sigmaringen – Aulendorf. Erstattungsberechtigt sind Inhaber von Monats-/Jahreskarten und Abonnements, auch Schüler, Auszubildende und Studierende sowie Senioren und Reisende mit einer Schwerbehinderung im Besitz einer Wertmarke.

Die Anträge müssen bis spätestens 31. August 2020 gestellt werden. Für Fragen aller Art gibt es einen Kundenservice (montags bis freitags, 8 bis 19 Uhr) unter Telefon (07 11) 76 16 00 40 und E-Mail entschaedigung@bwegt.de.

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