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Bildung und Teilhabe

(la) Der Schuljahresbeginn ist Anlass für das Landratsamt darauf hinzuweisen, dass es zum Beispiel für den schulischen und sportlichen Alltag zahlreiche Möglichkeiten gibt, Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch zu nehmen. Bildungsleistungen erhalten Schüler und Berufsschüler ohne Ausbildungsvergütung bis 25 Jahre. Die Leistungen umfassen zum Beispiel den Schulbedarf, Schülerbeförderungskosten, Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, einen Zuschuss zum Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen oder ergänzende, angemessene Lernförderung. Teilhabeleistungen erhalten Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Hier wird ein Zuschuss von monatlich bis zu zehn Euro gewährt, für sportliche, künstlerische, kulturelle und soziale Aktivitäten (zum Beispiel Vereinsbeiträge, Musikschule, Waldheim, Ferienfreizeiten und ähnliches) und Ausrüstungsgegenstände hierfür. Leistungsberechtigt sind grundsätzlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe beziehen. Zusätzlich zu diesen Leistungen werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt.

Informationen dazu gibt es beim Landratsamt Esslingen, Telefon (07 11) 39 02-4 25 06 oder per E-Mail Kreissozialamt@lra-es.de sowie beim Jobcenter unter Telefon (07 11) 9 06 54-0.

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