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Messerstecherei in Wendlingen: Die Anklage wegen Mordversuchs ist wohl vom Tisch

Am vorletzten Verhandlungstag im Prozess um eine Messerstecherei in Wendlingen gab es die Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe. Staatsanwalt und Verteidiger hielten ihre Plädoyers.

Der Prozess am Stuttgarter Landgericht ist kurz vor dem Abschluss. Foto: NZ-Archiv

WENDLINGEN/STUTTGART. Am vorletzten Verhandlungstag vor der vierten Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart wurden am Mittwoch die Schlussplädoyers von Anklage und Verteidigung vorgetragen. Angeklagt sind zwei Jugendliche, damals 17 und 19 Jahre alt. Ihnen wird versuchter Mord, schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Oder besser gesagt, wurde. Denn inzwischen spricht sogar Oberstaatsanwalt Albrecht Braun nicht mehr von einem versuchten Tötungsdelikt, sondern nur noch von gefährlicher Körperverletzung.

Nachdem ...

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