NTZ+ Logo Wendlingen

Gewerbliche Struktur sichern

Vergnügungsstätten sind im Gewerbegebiet nicht erwünscht

WENDLINGEN. Der Gemeinderat hat in der zweiten Änderung den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ulmer Straße“ gefasst. Die Änderung betrifft lediglich die Art der baulichen Nutzung. Alle anderen Festsetzungen der darunter liegenden rechtsverbindlichen Bebauungspläne gelten unverändert. Ziel ist den Gewerbestandort für das Handwerk und produzierendes Gewerbe zu stärken und die ...

NTZ+ Logo

Alle Angebote in der Übersicht:
Angebote vergleichen

Sie sind bereits Abonnent?
Hier einloggen

Zur Startseite