Bei der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ ist das Gesundheitsamt am Zug. Pflegeheime, Kliniken, Praxen und ambulante Dienste warten erst einmal ab. Ungeimpften Pflegekräften drohen Bußgelder oder sogar Tätigkeitsverbote.
Die meisten in den Pflegeberufen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gegen Corona geimpft. Die Ungeimpften haben zum Großteil Post vom Gesundheitsamt bekommen. Auch die ersten Bußgeldverfahren wurden eingeleitet. Beschäftigungsverbote wurden bisher im Landkreis Esslingen aber noch nicht ausgesprochen. Symbolbild: Adobe Stock/Halfpoint
Seit dem 16. März gilt für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und im medizinischen Bereich die bundesweit beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht. Alle Kliniken, Heime und Einrichtungen, Praxen sowie ambulante Dienste waren gesetzlich dazu verpflichtet, all jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Gesundheitsamt zu melden, die bis dahin nicht gegen Corona geimpft waren. 5622 Einrichtungen haben den Gesundheitsämtern in Baden-Württemberg die Meldungen zum Impfstatus ihrer Beschäftigten übermittelt. Knapp 31 938 der rund 1,8 Millionen in dem Bereich Beschäftigten verfügten demnach am Stichtag über keinen ausreichenden Impfschutz oder es bestanden Zweifel an der Echtheit des vorgelegten Nachweises. Die von den Einrichtungen als ungeimpft gemeldeten Personen teilen sich laut einer Mitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration auf in die Branchen Pflegeheime (6364), Krankenhäuser (12 632), medizinische Einrichtungen (6683), Arztpraxen (2054), Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (2735) und sonstige Einrichtungen (1470).
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