Der Einspruch des TSV Jesingen gegen die Wertung der 1:2-Niederlage am 27. September beim FC Eislingen ist auch in zweiter Instanz zurückgewiesen worden. Die „Gerstenklopfer“ hatten einen Regelverstoß des Schiedsrichters moniert, der unmittelbar vor dem Eislinger Siegtreffer den Ball berührt hatte und das Spiel weiterlaufen ließ, anstatt Schiedsrichterball zu geben. Nachdem das Sportgericht Neckar-Fils den Einspruch abgeschmettert und entschieden hatte, die Partie entsprechend ihres Ausgangs zu werten, sind die Jesinger nun auch mit ihrer Berufung vor dem WFV-Verbandsgericht abgeblitzt. Der Unparteiische Nowak hatte zwar die Ballberührung in der 80. Spielminute im Mittelkreis eingeräumt, das Leder habe jedoch seine Richtung nur unwesentlich geändert und sei wie beabsichtigt zu einem FCE-Spieler gekommen. Nach vier weiteren Ballkontakten sei das 2:1 für Eislingen gefallen. uba
Fußball: Einstiger Regionalligist muss sich bei der letzten Relegations-Hürde Richtung Landesliga der SSG Ulm mit 0:8 geschlagen geben.
Was für ein Debakel für den VfL Kirchheim. Im alles entscheidenden Relegationsspiel um den letzten freien Platz in der Fußball-Landesliga setzte es vor fast 1500 Zuschauer auf der…