Das Sportgericht der Verbands- und Landesligen hat gestern die Einsprüche des FSV 08 Bissingen und des 1. FC Frickenhausen gegen die Wertung dreier Spiele der vergangenen Saison (FSV 08 Bissingen – 1. Göppinger SV, 1. Göppinger SV – FSV 08 Bissingen und 1. Göppinger SV – 1. FC Frickenhausen) als unzulässig zurückgewiesen.
Einspruchsfrist von zehn Tagen nicht eingehalten
Begründet sind die Urteile damit, dass von den einspruchführenden Vereinen die Einspruchsfrist von zehn Tagen nach dem jeweiligen Spiel nicht eingehalten wurde. Gegen die Urteile können die einspruchführenden Vereine innerhalb von zehn Tagen Berufung beim Verbandsgericht einlegen. Darüber hinaus prüft das Sportgericht der Verbands- und Landesligen weiterhin, ob der 1. Göppinger Sportverein gegen Strafbestimmungen verstoßen hat. Geprüft wird insbesondere, ob Vertragsspieler-Verträge nicht rechtzeitig angezeigt wurden, falsche Angaben auf Spielerlaubnis-Anträgen gemacht wurden und ob Spieler ohne Spielerlaubnis zum Einsatz kamen. In dieser Sache ist mit einer Entscheidung nicht vor Freitag, 15. Juli, zu rechnen. pm
Fußball-Bezirksliga: Während der TSV Neckartailfingen mit einem 3:2-Erfolg gegen den TSV Jesingen im Abstiegskampf weiter Boden gutmacht, bringt das 2:2 im Kellerduell zwischen der SPV 05 Nürtingen und der SGEH beide Teams nicht weiter.
Beim Blick auf die Tabellenspitze zeigt sich: Der JC Donzdorf steht nach einem 4:2…