NTZ+ Oberboihingen

Keine Ausgleichsabgaben im Oberboihinger Sanierungsgebiet

Oberboihingen verzichtet auf 16.818 Euro, da der Verwaltungsaufwand, diese Summe einzutreiben, wesentlich höher wäre.

Rund um den Rathausplatz in Oberboihingen wurde in den letzten Jahren viel gebaut. Foto: Jürgen Holzwarth

OBERBOIHINGEN. Rund um den Rathausplatz wurden in den letzten Jahren etliche Häuser gebaut. Alle gehören zum Sanierungsgebiet Ortskern II. Normalerweise müssen Eigentümer von Grundstücken die in einem Sanierungsgebiet liegen zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag entrichten. Wenn sich durch die Sanierung der Bodenwert der Grundstücke erhöht, müssen die Eigentümer einen Ausgleichsbetrag bezahlen.

Der Betrag wird ermittelt, indem man den Wert Bodenwert der Grundstücke vor der Sanierung herannimmt und mit dem Bodenwert der Grundstücke nach der Sanierung abgleicht.

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