KIRCHHEIM. Die bevorstehende Feier des „Heiligen Vormittags“ am Morgen des 24. Dezembers bringt die Erinnerung an ein alljährliches, ungezwungenes Treffen in der Innenstadt von Kirchheim unter Teck zurück. Dieses Jahr wird das Ereignis von lokalen Gastronomen in den Bereichen von der Marktstraße bis zur Dettinger Straße am Rewe-Markt und von der Max-Eyth-Straße bis zum Postplatz begleitet.
Die Stadtverwaltung erinnert an die seit 2016 bestehenden Vorschriften, die speziell für den 24. Dezember in der Innenstadt gelten. Gemäß den Bestimmungen des Gaststättengesetzes sind folgende Regelungen zu beachten: Der „Heilige Vormittag“ darf aufgrund des diesjährigen Sonntags erst ab 11 Uhr beginnen, um den Sonntagsgottesdienst nicht zu beeinträchtigen. Alle Outdoor-Bewirtungen müssen bis spätestens 14 Uhr abgeschlossen sein. Musik ist lediglich als dezente Hintergrundbegleitung erlaubt und sollte weihnachtlichen Charakter haben. Der Ausschank von branntweinhaltigen Getränken oder Branntwein zum Verzehr vor Ort ist nicht gestattet.
Zusätzliche Auflagen für den Aufbau und Betrieb der Stände wurden den betreffenden Gastronomen bereits in separaten Mitteilungen übermittelt.
Marcus Deger, Leiter des Sachgebiets Ordnung und Verkehr der Stadtverwaltung Kirchheim, hebt hervor: „An Heiligabend besteht ein erhöhtes Schutzbedürfnis zugunsten der Allgemeinheit.“ Diese Regelungen zielen darauf ab, den Charakter dieses wichtigen christlichen Festtages zu wahren, welcher von vielen Menschen zelebriert wird. Ziel ist es, das gesellige Miteinander zu fördern, ohne dass die Feierlichkeiten außer Kontrolle geraten. Deger betont weiterhin, dass in der Vergangenheit der Tag friedlich und geordnet verlief – ein Umstand, den man auch in diesem Jahr beibehalten möchte.