Kirchheim

Förderung für Sanierung des Städtischen Museums Kirchheim

Für die Sanierung des Städtischen Museums im Kornhaus erhält die Stadt Kirchheim Zuwendungen aus dem Denkmalförderprogramm.

Symbolische Scheckübergabe im Rahmen der Denkmalförderung an die Stadt Kirchheim (von links): Andreas Schwarz, Wahlkreisabgeordneter der Grünen im Landtag, Dr. Pascal Bader, Oberbürgermeister der Stadt Kirchheim, Ministerin Nicole Razavi, Natalie Pfau-Weller, Landtagsabgeordnete der CDU und der SPD-Landtagsabgeordnete Andreas Kenner. Foto: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen

KIRCHHEIM. Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, überreichte kürzlich im Stuttgarter Landtag symbolische Schecks an elf Denkmaleigentümer aus Baden-Württemberg. Das Land unterstützt sie bei der Sanierung ihrer Kulturdenkmale jeweils mit einer Förderung im Rahmen der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2023. Auch die Sanierung des Städtischen Museums im Kornhaus in Kirchheim wurde mit 270200 Euro berücksichtigt.

Der landläufig als „Kornhaus“ bezeichnete, ehemalige Fruchtkasten wurde 1540/50 als mächtiger, dreigeschossiger Massivbau im Zuge des Festungsausbaus unter Herzog Ulrich als Speicher inklusive großem Gewölbekeller für den Kriegsfall errichtet und 1690 bis 96 nach dem Stadtbrand mit neuen Pfeilern, Geschossdecken und Dachstuhl wieder aufgebaut. 1851 bis um 1900 diente es als städtische Fruchthalle, später unter anderem als Weinlager, Turnhalle und Feuerwehrgerätemagazin. 1953 und 1977 erfolgte der Umbau zum Museum mit neuer Treppe, Aufzug und Arkaden zur Max-Eyth-Straße.

Der Steinbau im Stil der großen Provianthäuser des 16. Jahrhunderts ist neben der benachbarten Kirche und dem Schloss der größte Baukörper der Stadt und hat hohen dokumentarischen Wert für die Wirtschafts- und Festungsgeschichte. Er ist zudem ein wichtiges Monument der Bebauung vor der Brandkatastrophe von 1690. Zusammen mit Rathaus und unmittelbar nördlich gelegener Kirche bildet das Kornhaus nach den Umnutzungen des 19. und 20. Jahrhunderts das Zentrum des städtischen Lebens. Es handelt sich um ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung, das sich zudem inmitten der Gesamtanlage „Altstadt Kirchheim u. T.“ befindet. Ein Solarkataster für die Gesamtanlage ist durch das Stadtplanungsamt in Bearbeitung.

Der Entwurf des Stuttgarter Architekturbüros Cheret und Bozic ging aus einem Wettbewerbsverfahren hervor, bei dem das Landesamt für Denkmalpflege bereits eng eingebunden war. Dabei wird das Kornhaus nach rund 50 Jahren einer grundlegenden Modernisierung mit Neuausrichtung des Museums unter Einbeziehung des Gewölbekellers und Schaffung eines Veranstaltungssaals im ersten Dachgeschoss unterzogen und städtebaulich durch die Öffnung der ehemals vorhandenen Tore zum Widerholtplatz besser in das Umfeld integriert. Von der Erneuerung der Treppenhäuser und des Fahrstuhls, dem Ausbau des Kellers und des ersten Dachgeschosses werden denkmalrelevante Bauteile nicht betroffen. Durch die zukünftige Nutzung des gewaltigen Gewölbekellers, den man von sekundären Einbauten befreit, wird das Kulturdenkmal zusätzlich erlebbar gemacht. Aufwendige Instandsetzungsmaßnahmen mit förderfähigen Ausgaben bestehen vor allem bei der Instandsetzung der Holzkonstruktion inklusive Dachstuhl sowie bei der Restaurierung der Natursteinfassade. Vor allem das innere Tragwerk muss wegen durch Schädlingsbefall reduzierter Holzquerschnitte statisch ertüchtigt werden, wobei ein jeweils auf die einzelnen Tragachsen abgestimmtes Konzept aus Reparatur, Teilerneuerung und additive Verstärkungen umgesetzt wird. Das Instandsetzungskonzept mit Neuausrichtung des Museums und Öffnung zum Widerholtplatz vor der Kirche wird dem Kornhaus als bürgerliches Kulturzentrum mit zeitgemäß gestalteten Ausstellungs- und Veranstaltungsräumen wieder die angemessene Präsenz im Stadtraum geben.

Insgesamt stellte das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen für die erste Tranche rund 6,1 Millionen Euro zur Förderung des Erhalts und zur Sanierung von 52 Kulturdenkmalen bereit.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de

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