(pm) Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit sind als Werbungskosten abzugsfähig, darauf weist Jürgen Lindenschmid hin, Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverband in Zizishausen. Soweit der Schaden nicht von der Versicherung übernommen wird, könne das Finanzamt daran beteiligt werden. Abzugsfähig sind zum Beispiel Reparaturkosten, Auslagen für die Selbstregulierung, die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung, Schäden an privaten Gegenständen, Aufwendungen für Gutachter, Anwalt und Gericht. Im Falle eines Totalschadens könne unter Umständen eine außergewöhnliche Abschreibung geltend gemacht werden
Landkreis Esslingen | 06.02.2026 - 18:03
Duo aus Esslingen soll Opfer mit Dating-Plattform in Falle gelockt haben
Vor dem Stuttgarter Landgericht müssen sich ein 19- und ein 16-Jähriger verantworten. Laut Staatsanwaltschaft sollen sie einen Mann unter anderem mit vorgehaltener Waffe gezwungen haben, sich als homosexuell zu outen. Doch die Liste der Vorwürfe ist deutlich länger.
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