(pm) Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit sind als Werbungskosten abzugsfähig, darauf weist Jürgen Lindenschmid hin, Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverband in Zizishausen. Soweit der Schaden nicht von der Versicherung übernommen wird, könne das Finanzamt daran beteiligt werden. Abzugsfähig sind zum Beispiel Reparaturkosten, Auslagen für die Selbstregulierung, die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung, Schäden an privaten Gegenständen, Aufwendungen für Gutachter, Anwalt und Gericht. Im Falle eines Totalschadens könne unter Umständen eine außergewöhnliche Abschreibung geltend gemacht werden
Landkreis Esslingen | 01.11.2025 - 12:56
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