(pm) Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit sind als Werbungskosten abzugsfähig, darauf weist Jürgen Lindenschmid hin, Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverband in Zizishausen. Soweit der Schaden nicht von der Versicherung übernommen wird, könne das Finanzamt daran beteiligt werden. Abzugsfähig sind zum Beispiel Reparaturkosten, Auslagen für die Selbstregulierung, die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung, Schäden an privaten Gegenständen, Aufwendungen für Gutachter, Anwalt und Gericht. Im Falle eines Totalschadens könne unter Umständen eine außergewöhnliche Abschreibung geltend gemacht werden
Landkreis Esslingen | 17.06.2025 - 12:06
Motorradfahrer in Pfulbkurve bei Lenningen verunglückt
LENNINGEN. Ein gestürzter Motorradfahrer musste am Montagnachmittag in eine Klinik gebracht werden. Der 18-Jährige war nach Polizeiangaben gegen 15 Uhr mit einer Honda auf der L 1212 von der B 465 kommend in Richtung Schopfloch unterwegs. In einer ...
Landkreis Esslingen | 17.06.2025 - 12:06
Pfefferspray in Bus in Echterdingen versprüht
LEINFELDEN-ECHTERDINGEN. Laut Polizei haben Jugendliche mutmaßlich Pfefferspray am Montagabend in einem Linienbus in Echterdingen versprüht. Die Unbekannten sollen kurz nach 19.30 Uhr im fahrenden Bus kurz vor der Haltestelle Stadionstraße ...