(pm) Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit sind als Werbungskosten abzugsfähig, darauf weist Jürgen Lindenschmid hin, Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverband in Zizishausen. Soweit der Schaden nicht von der Versicherung übernommen wird, könne das Finanzamt daran beteiligt werden. Abzugsfähig sind zum Beispiel Reparaturkosten, Auslagen für die Selbstregulierung, die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung, Schäden an privaten Gegenständen, Aufwendungen für Gutachter, Anwalt und Gericht. Im Falle eines Totalschadens könne unter Umständen eine außergewöhnliche Abschreibung geltend gemacht werden
Landkreis Esslingen | 03.04.2026 - 12:11
Tödlicher Verkehrsunfall auf der B10 bei Reichenbach
REICHENBACH AN DER FILS. Am Donnerstagnachmittag hat sich auf der B10 ein tragischer Verkehrsunfall ereignet. Gegen 17 Uhr war ein 51 Jahre alter Yamaha-Fahrer in Fahrtrichtung Stuttgart unterwegs. Auf Höhe von Reichenbach wechselte er auf den ...