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Würfel sind gefallen: Hörnle in Privatbesitz

Frist abgelaufen: Öffentliche Stellen und Naturschutzorganisationen üben ihr Vorkaufsrecht nicht aus – Besitzer kooperiert mit Nabu

NEUFFEN. Nun ist es quasi amtlich: Das Naturschutzgebiet Neuffener Hörnle ist Privatbesitz. Dem Ortsverband Neuffen-Beuren des Naturschutzbundes (Nabu) gelang es nicht, öffentliche Stellen davon zu überzeugen, das Vorkaufsrecht für den früheren Steinbruch auszuüben.

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