Frist abgelaufen: Öffentliche Stellen und Naturschutzorganisationen üben ihr Vorkaufsrecht nicht aus – Besitzer kooperiert mit Nabu
NEUFFEN. Nun ist es quasi amtlich: Das Naturschutzgebiet Neuffener Hörnle ist Privatbesitz. Dem Ortsverband Neuffen-Beuren des Naturschutzbundes (Nabu) gelang es nicht, öffentliche Stellen davon zu überzeugen, das Vorkaufsrecht für den früheren Steinbruch auszuüben.
...