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Mieterbund über Betriebskosten

Im Mietvertrag sollte eindeutig geregelt sein, was zu zahlen ist.

Betriebskosten wie Wasser, Abwasser, Grundsteuer, Versicherung oder Hausmeister müssen Mieter nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen zusätzlich zur Miete nur zahlen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist, die Kosten tatsächlich anfallen und es sich um Kosten handelt, die in der Betriebskostenverordnung aufgelistet sind.

Ist im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter ...

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