Landkreis Esslingen
Mieterbund Esslingen-Göppingen: Das ist auf dem Balkon erlaubt
Darf auf dem Balkon gegrillt werden? Und sind die Blumen auch nicht zu hoch? Der Mieterbund klärt die wichtigsten Fragen.
LANDKREIS ESSLINGEN. Die Temperaturen steigen und viele Menschen im Kreis Esslingen bereiten ihre Balkone und Terrassen auf den Frühling und Sommer vor. Dabei gibt es laut Mieterbund Esslingen-Göppingen einiges zu beachten.
Blumen und Pflanzen: Mieterinnen und Mieter haben das Recht, auf dem Balkon Blumenkübel, Blumentöpfe oder Rankgitter aufzustellen. Sie können auch Blumenkästen anbringen und sie nach ihren eigenen Vorstellungen bepflanzen. Eventuell herabfallende Blüten oder Blätter müssen die unter dem Balkon wohnenden Nachbarinnen und Nachbarn dulden. Anders aber bei stark wuchernden Pflanzen, die über die Balkonbrüstung wachsen. Diese müssen zurückgeschnitten werden, damit der Balkon des Nachbarn nicht auch noch zuwuchert. Eine Voraussetzung bei Blumenkästen ist außerdem immer, dass sie ordnungsgemäß befestigt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sie auch bei starkem Wind nicht herabstürzen und Passantinnen und Passanten oder Nachbarinnen und Nachbarn gefährden können. Ist das der Fall, dürfen Blumenkästen grundsätzlich auch an der Außenseite des Balkons befestigt werden.
Vermieter können Blumenkästen an der Außenseite des Balkons jedoch verbieten, wenn hierfür ein vernünftiger Grund vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Flächen unter oder vor dem Balkon zum Abstellen von Autos genutzt werden. Stellen Mieter sogar trotz Abmahnung der Vermieter weiterhin diverse Topfpflanzen ungesichert auf die Balkonbrüstung und stürzt ein Blumentopf herab, können Vermieterinnen und Vermieter nach einer erneuten Abmahnung sogar fristlos kündigen.
Wer seine Blumen gießt, muss Rücksicht nehmen. Das gilt insbesondere für Blumenkästen, die auf der Balkonbrüstung stehen oder an der Außenseite angebracht sind. Konkret heißt das, mit dem Gießen abwarten, bis sich erkennbar keine Nachbarinnen und Nachbarn auf dem unten gelegenen Balkon befinden.
Kräuter und Gemüse: Gleichgültig, ob in Töpfen, Kisten oder Regalen – Kräuter dürfen angepflanzt und ein kleiner Kräutergarten angelegt werden. Das Gleiche gilt auch für Gemüse, Tomaten, Gurken. Sie können auf dem Balkon gepflanzt werden, und für Bohnen beispielsweise darf auch ein Rankgitter aufgestellt werden.
Möblierung: Mieter können Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme aufstellen, ganz nach ihrem Geschmack. Eine Sonnenmarkise oder eine Balkonverkleidung bedarf aber in aller Regel der Zustimmung der Vermieter.
Essen, Trinken, Feiern: Natürlich darf auf dem Balkon gegessen, getrunken und auch gefeiert werden. Dabei gilt aber auch hier das Gebot der Rücksichtnahme. Das bedeutet, im Interesse der Nachbarinnen und Nachbarn so leise wie möglich zu feiern. Und auch oder gerade auf dem Balkon gilt: Ab 22 Uhr ist Nachtruhe.
Grillen: Grillen auf dem Balkon ist erlaubt. Aber: Steht im Mietvertrag ein ausdrückliches Grillverbot, darf nicht gegrillt werden. Auch ohne mietvertragliches Verbot ist Grillen nicht zulässig, wenn Rauch in benachbarte Wohnungen zieht.
Balkonkraftwerke: Mieterinnen und Mieter benötigen die Zustimmung des Vermieters, um eine Solaranlage auf ihrem Balkon installieren zu dürfen. Seit 2024 gehört die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte allerdings zu den sogenannten „privilegierten Maßnahmen“. Dies bedeutet, dass Vermieter die Erlaubnis zur Installation nur noch aus wichtigen Gründen verweigern dürfen, also grundsätzlich genehmigt werden muss. Laut Verbraucherzentrale zählen optische Gründe nicht zu den möglichen Ablehnungsgründen.