Landkreis Esslingen

Kreis Esslingen untersagt Wasserentnahme aus Gewässern

Auch die Wasserentnahme aus Kanälen und Flüssen ist vorerst untersagt. Foto: NZ-Archiv

Wegen fehlender Niederschläge und konstant hoher Temperaturen sinkt der Wasserstand in den Gewässern des Landkreises Esslingen weiter. Wie das Landratsamt mitteilt, sind alle Pegel unter das sogenannte mittlere Niedrigwasser gefallen (www.hvz.baden-wuerttemberg.de), kleinere Gewässer seien zum Teil ganz ausgetrocknet. Insbesondere die Gewässerökologie, also Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen litten unter den niedrigen Wasserständen, dem niedrigen Sauerstoffgehalt und den ansteigenden Wassertemperaturen. Daher hat das Landratsamt die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Landkreis Esslingen per Allgemeinverfügung untersagt.

Verboten sind sowohl die Entnahme mittels einer Pumpe als auch das Schöpfen „von Hand“ mit Eimern oder Gießkannen, der sogenannte Gemeingebrauch. Auch wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zulassen, werden befristet bis zum Außerkrafttreten dieser Allgemeinverfügung widerrufen, so das Landratsamt. Hiervon ausgenommen sind wasserrechtliche Erlaubnisse für landwirtschaftliche Betriebe für die Urproduktion von Nahrungsmitteln und Löschwasserentnahmen im Brandfall. Die Verfügung wird zunächst bis zum 31. August beschränkt.

Die detaillierte Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes Esslingen unter der Rubrik „Bürgerservice – Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Weitere Informationen gibt es beim Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, Dr. Beate Baier, Telefon (07 11) 39 02-4 24 90 oder E-Mail wasserwirtschaft@lra-es.de. la

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