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Angeklagter in die Psychiatrie?

Gutachten bescheinigt schwere Persönlichkeitsstörungen

Im Prozess um die Brandstiftung am Linsenhöfer DRK-Heim und die Schießerei auf Fahrzeuge im Neuffener Tal wurde gestern der psychiatrische Gutachter gehört. Er bescheinigte dem Angeklagten ein Borderline-Syndrom und Pyromanie. Der Staatsanwalt forderte eine Einweisung in die Psychiatrie und eine zweijährige Haftstrafe.

STUTTGART. Der fünfte Prozesstag vor vor der 4. Großen Jugendkammer des ...

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