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Zuschuss ist zu niedrig bemessen

Bundesverwaltungsgericht gibt Klage der Waldorfkindergärten recht

NÜRTINGEN. Besuchen Kinder einen Kindergarten freier Träger, beispielsweise einen Waldorfkindergarten, der nicht an ihrem Wohnort ist, so hat der Kindergarten gegenüber der Standortgemeinde einen Förderanspruch. Die Förderung kann sich die Standortgemeinde wiederum von der Wohnortgemeinde des Kindes zurückholen. Die Höhe der Förderung, befand nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, sei ...

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