Nürtingen
Schnee auf dem Gehweg in Nürtingen – was ist zu tun?
Die Räum- und Streupflicht ist in einer Satzung genau geregelt. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte.
NÜRTINGEN. Es kommt nicht mehr so oft vor, dass morgens die Gehwege in Nürtingen weiß sind, weil es geschneit hat. Am Dienstagmorgen war dies aber nicht nur in Nürtingen der Fall. Doch wie war das nochmal mit der Räum- und Streupflicht? Die Stadt Nürtingen hat dafür ein Merkblatt zusammengestellt. In diesem finden sich die wichtigsten Punkte der Satzung. An diesen Regeln orientieren sich auch andere Kommunen.
Wer muss räumen?
Die Räum- und Streupflicht gilt für Eigentümer, Besitzer (Mieter oder Pächter) sowie Straßenanlieger von Grundstücken, die an öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche oder Staffeln grenzen oder die einen Zugang zu ihnen haben. Bei mehreren Anliegern besteht eine sogenannte gesamtschuldnerische Verantwortung. Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich auf die ganze Länge der Straßengrenzen der einzelnen Grundstücke.
Wann muss geräumt werden?
Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt werden. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee- oder Eisglätte auftrete, so heißt es in der gültigen Satzung, sei unverzüglich und bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 22 Uhr.
Was darf gestreut werden?
Auch da gibt es klare Vorgaben. Zu verwenden ist demnach abgestumpftes Material wie Sand, Splitt oder Asche. Salz streuen ist nur bei Eisregen erlaubt. Wichtig zu wissen laut der Stadt Nürtingen: „Das ausgestreute Material stellt keine Verschmutzung im Sinne der Streupflichtsatzung dar und kann deshalb über den Winter auf den Gehwegen liegen gelassen werden.“ Das spare Streugut.
In Nürtingen können sich die Bürgerinnen und Bürger zudem kostenlos an den Streugutbehältern bedienen. Die Standorte der Streugutbehälter sind: Wörthstraße beim Museum (neben Salzsilo), Am Lerchenberg: Parkplatz Högy (neben Salzsilo), Hermann-Löns-Straße/Achalmstraße Parkplatz (neben Salzsilo), Ersbergstraße/Balinger Weg (neben Parkplatz), Oberensingen: Mühlgasse (neben Salzsilo). Oberensingen: Im Baur-Friedrich-Glück-Straße, Rieth: Robert-Mayer-Straße (am Kindergarten), Enzenhardt: Schlesierstraße Bushaltestelle (vor Schranke), Roßdorf: Berliner Straße Bushaltestelle (vor Roßdorfweg), Hardt: Pfeifferstraße am RÜB (gegenüber Friedhof).
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