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Messerangriff an HfWU in Nürtingen: Haupttäter muss drei Jahre in Haft

Die Große Strafkammer der Jugendkammer am Landgericht Stuttgart hat ihr Urteil am Freitag verkündet - auch für den Begleiter des Angreifers.

Drei junge Männer waren bei dem Messerangriff in Nürtingen zum Teil schwer verletzt worden. Foto: SDMG

NÜRTINGEN. Es war eine Tat, die viele Menschen in Nürtingen und Umgebung schockiert hat. In der Nacht auf den 5. November 2022 wurden im Studentenwohnheim der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt (HfWU) im Schelmenwasen drei junge Männer mit einem Messer angegriffen und zum Teil schwer verletzt.

Die mutmaßlichen Täter – beide deutsche Staatsbürger aus Nürtingen – standen seit Mitte April vor der Großen Strafkammer der Jugendkammer am Landgericht Stuttgart verantworten. Am mehreren Verhandlungstagen wurde der Fall aufgedröselt. Nun ist am Freitag das Urteil gefallen: Der Haupttäter muss demnach drei Jahre in Haft. Allerdings nicht wegen versuchten Totschlags, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung. Sein Begleiter kommt mit zehn Monaten davon, die drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden.

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