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Maskenpflicht für Heimbewohner? Neue Corona-Gesetzgebung stiftet Verwirrung im Landkreis Esslingen

Eine neue Corona-Verordnung, die am Samstag in Kraft tritt, sorgt für große Irritation in Pflegeeinrichtungen. Müssen Bewohnerinnen und Bewohner in den Gemeinschaftsräumen künftig eine FFP2-Maske tragen? Lesen Sie auch den Kommentar "Auf die Praktiker hören".

Maske auf im Gemeinschaftsraum? Das könnte Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen ab Samstag blühen. Foto: Adobe Stock/Doerr und Frommherz

Für fast alle lockern sich die Corona-Vorschriften, nur nicht für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Müssen sie künftig in den Gemeinschaftsräumen eine FFP2-Maske tragen? Eine neue Corona-Verordnung, die zum 1. Oktober, also am Samstag bereits, in Kraft treten soll, sorgt bei den Pflegeheimbetreibenden für große Verwirrung, da nicht klar ist, wie sie umgesetzt werden soll.

Auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums finden sich Fragen und Antworten zum „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor Covid19“ vom 16. September. Dort ist zu lesen: „Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht, sowie für in den jeweiligen Einrichtungen behandelte oder gepflegte Personen in den für ihren persönlichen Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten.“

Die Frage lautet nun, was „für persönlichen Aufenthalt bestimmte Räumlichkeiten“ sind. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (Bpa) hat den unter seinem Dach zusammengeschlossenen Einrichtungen mitgeteilt, die Vorschrift sei so auszulegen, dass in Gemeinschaftsräumen FFP2 getragen werden muss.

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