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Teilkündigung

(pm) Eine Mietsache kann nur insgesamt gekündigt werden, nicht „scheibchenweise“. Dies stellt der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen fest. So habe der Vermieter kein Recht, einzelne Räume einer Großwohnung zum Beispiel wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Auch die Kündigung von Nebenräumen, wie Dachboden oder Keller, sei ausgeschlossen, genauso wie die separate Kündigung der mitgemieteten Garage ...

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