Das Jahr 2004 wird Basis für die Berechnung des Einkommensteueranteils der Kommunen
(teb) In diesem Jahr bekommen die meisten Arbeitnehmer erstmals ihre Lohnsteuerkarte nicht mehr vom Arbeitgeber zurück. Die Unternehmen sind gehalten, die Daten maschinell an das Finanzamt zu übermitteln. Es gibt aber noch Ausnahmen, wenn der Betrieb noch nicht über die technischen Voraussetzungen verfügt, oder wenn nicht das gesamte Kalenderjahr bescheinigt wird. Dann wird die Lohnsteuerkarte nochmal zurückgegeben. Die sollte dann, wie seither auch, bei der Stadt oder Gemeinde abgegeben werden. Denn für die Kommunen geht es dabei um bares Geld.
Wirtschaft regional: Der Handelskonzern zieht von der Plochinger Straße ins Gewerbegebiet „Steinach“. Dort entsteht für 6,5 Millionen Euro ein moderner Agrar- und Technikbetrieb. Die Fertigstellung ist für Ende 2023 geplant. Auch eine Mostobstannahme wird es dort…