(pm) Studierende können Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Auslandssemesters als vorab entstandene Werbungskosten geltend machen, wenn sie bereits eine Erstausbildung abgeschlossen haben. Dies berichtet der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund in Zizishausen, Jürgen Lindenschmid. Er verweist auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs.
Nürtingen | 28.01.2026 - 18:53
Neuer Heller-Eigentümer: „Wir werden das Vertrauen in Heller bewahren“
Die Übernahme des Nürtinger Werkzeugmaschinenherstellers durch den südkoreanischen Konzern DN Solutions ist seit dieser Woche offiziell. Im Interview stellt dessen CEO Won-jong Kim Investitionen in Aussicht und rechnet derzeit nicht mit einem Stellenabbau.
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