(pm) Studierende können Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Auslandssemesters als vorab entstandene Werbungskosten geltend machen, wenn sie bereits eine Erstausbildung abgeschlossen haben. Dies berichtet der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund in Zizishausen, Jürgen Lindenschmid. Er verweist auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs.
Nürtingen | 06.09.2025 - 05:00
Nach Heller-Übernahme: Das sagt ein Maschinenbau-Professor zur Lage der Branche
Wirtschaft regional: Steffen Ritter leitet an der Reutlinger Hochschule den Studiengang Maschinenbau. Wir sprachen mit ihm über die Branche und darüber, warum es selbst für erfolgreiche Firmen schwer ist, alleine zu überleben.