Wendlingen
Zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss erlaubt
Gemeinderat fasst Auslegungsbeschluss für Deuschle-Areal
WENDLINGEN. Auf dem Deuschle-Areal ist eine Neubebauung geplant (wir berichteten). Dafür wurde ein Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet mit den Vorstellungen und Anregungen des Gemeinderats. In der letzten Sitzung fasste der Gemeinderat den Auslegungsbeschluss dazu einstimmig.
Planerin Lassel vom beauftragten Büro Baldauf stellte dazu den Bebauungsplanentwurf vor. Im gesamten Bebauungsplangebiet von 0,51 Hektar (allgemeines Wohngebiet) sind nur Gebäude mit zwei Vollgeschossen und einem zurückgesetzten Dachgeschoss erlaubt. Ausgeschlossen wurden bestimmte Nutzungen wie Schankbetriebe. Insgesamt sind 44 Wohneinheiten vorgesehen. Die Grundflächenzahl wurde auf 0,45 erhöht, um das städtebauliche Ziel der Verdichtung erfüllen zu können.
Festgesetzt wurde die maximale Gebäudehöhe auf 9,75 Meter (für Gebäude mit Staffelgeschosse) beziehungsweise auf 7,50 Meter. Die Flachdachneigung ist bis zu neun Grad zulässig. Stellplätze sind hauptsächlich in der Tiefgarage vorgesehen, weitere sollen oberirdisch angelegt werden. Es ist eine extensive Dachbegrünung vorgesehen.
Es wurden ein artenschutzrechtliches Gutachten sowie eine schall- und erschütterungstechnische Untersuchung für die gesamte Umgebungsbebauung erstellt.
Nach dem Paragrafen 13a Baugesetzbuch kann auf eine vorzeitige Beteiligung verzichtet und ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden.