ESSLINGEN (pm). Kostenlose Schnelltests in Betreuten Wohnanlagen sind in der Corona-Testverordnung nicht vorgesehen. Lediglich Senioren, die teilstationär, stationär oder ambulant untergebracht sind, haben ein Anrecht darauf, getestet zu werden, um die Verbreitug des Virus möglichst zu verhindern.
Dennoch besteht auch in betreuten Seniorenwohnanlagen ...