Wendlingen
Lärmschutz gilt auch für die Bauzeit
Gemeinderat fällt den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Behrareal – Teilbereich Süd“
Wendlingens Gemeinderat fällte jetzt den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Behrareal – Teilbereich Süd“. Vorausgegangen war erneut die Thematik Lärmschutz, die auch dann Gültigkeit hat, wenn das innerstädtische Gelände einer neuen Nutzung zugeführt wird. Lärmschutz, so die Planer, muss auch während möglicher Bauzeiten garantiert werden.
WENDLINGEN. Im Bebauungsplanverfahren wurden vor dem ...