Wendlingen erreicht künftig einen Kostendeckungsgrad von 84 Prozent – Gebühren für Aussegnungshalle bleiben konstant
Wendlingens Gemeinderat hat kürzlich nicht nur die Friedhofsordnung aus dem Jahr 1995 geändert. Beschlossen wurde die Neufestsetzung der Bestattungsgebühren. Ziel dieser Gebührenerhöhung ist die Erreichung eines Kostendeckungsgrads von 84 Prozent. Vor dem Hintergrund stetig sinkender Deckungsgrade haben die Freien Wähler die Überprüfung der Gebühren beantragt.
Bestattungen in den Urnenstelen auf den Friedhöfen der Stadt (im Bild der Friedhof in Wendlingen) sind kostengünstiger als Erdbestattungen in Wahlgräbern. sel
WENDLINGEN. Die Kosten für die Bestattung Verstorbener sind erheblich, für manche Familien einfach auch unerschwinglich. Ablesbar ist dies in den veränderten Bestattungsformen. Immer häufiger wird die kostengünstige Bestattung von Urnen in eigens dafür errichteten Stelen oder einem Urnengrab genutzt. „Teure“ Gräber wie doppelbreite oder doppeltiefe Wahlgräber werden kaum mehr nachgefragt. Die Zahl der Genehmigungen für Grabmale auf den beiden Wendlinger Friedhöfen ging so beispielsweise von 77 auf 36 pro Jahr zurück. Einen Rückgang musste die Stadtverwaltung auch bei der Nutzung der Aussegnungshallen verzeichnen.