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Impfen: Fristen für die Rückmeldung

(sg). Die Rückmeldefristen für die über 80-jährigen Bürger in Wendlingen, Köngen, Oberboihingen und Unterensingen sind unterschiedlich, deswegen hier noch mal der Hinweis: Bis kommenden Dienstag, 9. März, muss man sich bei der Stadtverwaltung Wendlingen mit dem Rückmeldebogen zurückmelden. In Oberboihingen und Unterensingen hat man noch einen Tag länger Zeit, also bis zum 10. März. In Unterensingen hat die Gemeinde sogar unter den Nummern (0 70 22) 6 60 74 oder (0 70 22) 26 60 76 zwei Telefone freigeschaltet. Bis 17 Uhr ist hier die Rückmeldung möglich. In Köngen haben die Bürger gar bis 11. März, 12 Uhr, Zeit, sich zurückzumelden.

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