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Waffenbesitzer müssen zahlen

Verwaltungsgericht weist Klage eines Jägers von den Fildern gegen das Landratsamt Esslingen ab

Waffenbesitzer müssen Gebühren für unangemeldete Kontrollen zahlen – und zwar auch dann, wenn es weder einen Verdacht noch Beanstandungen gibt. Diese Entscheidung hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht gestern bekannt gegeben und damit die Klage eines Jägers von den Fildern gegen den Kreis Esslingen abgewiesen.

Der Besitzer von elf Lang- und Kurzwaffen hatte gegen den Landkreis geklagt, weil er ...

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